Nach §27 des Waffengesetzes (WaffG) und §§ 10 und 11 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) wird zur ordnungsgemäßen Durchführung des Schießbetriebs eine Aufsicht benötigt. Die Aufsicht muss sachkundig und geeignet sein.
Mit der Teilnahme an diesem Kurs erhältst Du die Berechtigung, allein auf Schießstätten schießen zu dürfen sowie die Befähigung als Aufsichtsperson andere Schützen sicher beaufsichtigen zu dürfen.
Bei dem 1-tägigen Kurs lernst Du alles über Sicherheit und Ablauf auf Schießstätten. Neben der Theorie zeigen wir Dir an praktischen Beispielen auf unserem Schießstand, worauf Du im Umgang bei der Beaufsichtigung zu achten hast.
Deine Bestätigung zur Standaufsicht erhältst Du postalisch im Nachgang.
Dieser Kurs wird in Zusammenarbeit mit dem Schützenpunkt Groß Leuthen angeboten.
Kursgebühr: 60€